Rechtsberatungsangebot

Sie sind eine Fotografin und Ihr Kunde verwendet Ihre Fotografien für einen anderen Zweck als ursprünglich vereinbart, aber es besteht kein schriftlicher Vertrag? Sie sind eine Galerie und möchten für eine Ausstellung Plakate drucken, Newsletter versenden und Social Media-Posts erstellen mit Bildern der ausstellenden Künstlerin? Sie sind Filmemacher und möchten in Ihrem Film einen kurzen Ausschnitt eines Cover-Songs verwenden?

Für solche Fragen bietet Curat eine kurze, kostenlose Rechtsberatung für sämtliche Kunst- und Kulturschaffenden in der Schweiz an. Die Beratung richtet sich an Künstler:innen wie Musiker:innen, Fotografen:innen, Grafiker:innen, Schauspieler:innen, Maler:innen, Autoren:innen, Designer:innen, Regisseure:innen und Spieleentwickler:innen sowie Kulturschaffende wie Verlage, Galerien, Theater, Museen, Archive, Bibliotheken, Konzertveranstalter und Kunsthändler.

Hier sehen Sie, in welchen Rechtsgebieten Curat Rechtsberatungen anbietet.

Schicken Sie Ihren Fall auf den Punkt gebracht via Fallübermittler und erhalten Sie eine Antwort via E-Mail oder Telefon.

Es besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung oder weiterführende Rechtsberatung.

Schulungen und Vorträge

Auf Anfrage bietet Curat für Kunst- und Kulturschaffende Schulungen und Vorträge an. Bei diesen liegt der Fokus auf einfacher Verständlichkeit, Interaktivität und einer bildlichen Vermittlung des Wissens.

Know-how

Als Orientierungshilfe in rechtlichen Fragen zum Kunst- und Kulturrecht stellt Curat FAQ zur Verfügung.